Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)
1. Geltungsbereich & Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der JS Coding / Jannis Seemann (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer zu sein. - Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen & Leistungsumfang
- Die Auftragnehmerin erbringt Webdesign-, Webentwicklungs-, CMS-, Frontend-, Backend-, Hosting-, Support-, Beratungs- und sonstige digitale Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.
- Die Darstellung einer Website kann in verschiedenen Browsern und Geräten abweichen. Eine pixelgenaue Gleichheit aller Endgeräte ist kein geschuldeter Leistungsgegenstand.
- Der Einsatz von Drittsoftware (z. B. CMS, Plugins, Themes, SaaS-Dienste) kann notwendig sein. Die Integration erfolgt nur im Rahmen der Möglichkeiten des jeweiligen Systems.
3. Vergütung, Preise & Zahlungsmodelle
3.1 Allgemein
- Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot („Preise laut Angebot“).
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Der Auftragnehmer bietet verschiedene Zahlungsmodelle an. Diese werden im Folgenden genauer aufgeführt und vorgestellt.
3.2 Prepaid-Modell (Anzahlung)
- Zahlungen vor Arbeitsbeginn („Anzahlung“, „Prepaid“) müssen vollständig eingegangen sein, bevor Leistungen beginnen.
- Teilrechnungen sind zulässig und werden nach Projektfortschritt gestellt.
3.3 Postpaid-Modell
- Bei Postpaid-Modellen wird das Projekt fertiggestellt, jedoch erst nach vollständiger Zahlung live geschaltet, übertragen oder endgültig freigegeben.
- Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
3.4 Stundenbasis-Modell
- Leistungen auf Stundenbasis werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
- Abrechnungstakt: 15 Minuten, wenn nicht anders vereinbart.
3.5 Performance-basiertes Modell
Das Performance-Modell funktioniert in drei Stufen:
(a) Evaluationsrecht / Vorschau
Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes Vorschau-/Prüfrecht (Staging).
Keine Veröffentlichung oder Nutzung erlaubt.
(b) Vorläufiges Nutzungsrecht („Conditional License“)
Nach Entscheidung des Kunden kann die Website vorläufig, aber widerrufbar live gestellt werden.
Dieses Nutzungsrecht:
- ist nicht übertragbar
- erlaubt Veröffentlichung, aber keine Weitergabe/Veränderung durch Dritte
- umfasst keinen Anspruch auf Quellcode
- kann bei Nichtzahlung widerrufen und die Seite deaktiviert werden
(c) Vollständiges Nutzungsrecht
Das vollständige, dauerhafte Nutzungsrecht entsteht erst bei:
- Performance-Ereignis,
- Abnahme, und
- vollständiger Zahlung
Bis dahin verbleiben alle Rechte bei der Auftragnehmerin.
3.6: Bei Kündigung des Vertrages
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages – gleich aus welchem Grund – ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.
Anzahlungen stellen Vorauszahlungen auf die vereinbarte Vergütung dar und werden auf den Gesamtpreis angerechnet. Eine Erstattung erfolgt nicht, soweit die Anzahlung auf bereits erbrachte Leistungen entfällt.
Sofern eine Commitment-Fee vereinbart wurde, handelt es sich hierbei um ein nicht erstattbares Entgelt für die verbindliche Projektreservierung, Kapazitätsbindung und Priorisierung. Die Commitment-Fee stellt keine Vorauszahlung auf die Vergütung dar, wird nicht auf den Projektpreis angerechnet und bleibt auch bei vorzeitiger Kündigung, Nichtabruf oder vertragswidrigem Abbruch des Projekts vollständig bei der Auftragnehmerin.
Sofern eine Kaution oder sonstige Sicherheitsleistung vereinbart wurde, stellt diese keine Vorauszahlung auf die Vergütung dar. Die Kaution dient ausschließlich der Absicherung von Ansprüchen der Auftragnehmerin aus Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Mitwirkungsverzug, Abnahmeverweigerung, Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Abbruch des Projekts. Die Kaution wird nicht mit dem regulären Projektpreis verrechnet. Ein nicht zur Schadensdeckung verwendeter Betrag ist an den Kunden auszukehren.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4. Retainer-Modelle (Support & Pflege)
4.1 Standard-Retainer
- Retainer können monatlich oder jährlich abgeschlossen werden.
- Verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, wenn nicht gekündigt wird:
- Monatsvertrag: Kündigung 14 Tage vor Monatsende
- Jahresvertrag: Kündigung 30 Tage vor Laufzeitende
- Nicht genutzte Stunden können einmalig in den Folgemonat übertragen werden.
4.2 Fair-Use-Retainer (Unlimited Requests)
- Der Kunde darf beliebig viele Änderungsanfragen stellen.
- Die Auftragnehmerin bearbeitet diese innerhalb von 5 Werktagen.
- Der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand beträgt ca. 1 Stunde; dieser Wert darf nicht dauerhaft überschritten werden.
- Unverhältnismäßige oder umfangreiche Anfragen können abgelehnt oder als Zusatzleistung angeboten werden.
- Die folgenden Leistungen sind nicht vom Fair-Use-Retainer umfasst:
- komplette Redesigns
- neue Websites
- große strukturelle Umbauten
- aufwendige Integrationen (Tracking, API, Shops, etc.)
- SEO-Arbeiten
- komplexe Plugin-, Theme- oder CMS-Maßnahmen
- Notfall-/Expressarbeiten
- Bei unangemessenem Gebrauch besteht für den Auftragnehmer ein sofortiges Kündigungsrecht.
- Für den Auftraggeber besteht ein Kündigungsrecht wie für den Standard-Retainer beschrieben (siehe § 4.1.2)
§ 5 Pflichten des Kunden, Mitwirkung, Zuarbeiten, Termine & Projektverzögerungen
5.1 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Texte, Bilder, Zugänge, Freigaben und sonstigen Materialien vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
Der Kunde haftet für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Nutzungsrechte sämtlicher bereitgestellter Inhalte. Datensicherungen obliegen ausschließlich dem Kunden.
5.2 Zuarbeiten, Fristen & Mitwirkungsverzug
Erfolgt eine erforderliche Mitwirkung oder Zuarbeit des Kunden nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung, gerät der Kunde in Mitwirkungsverzug.
In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt:
- das Projekt ganz oder teilweise zu pausieren,
- entstehenden Mehraufwand nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen,
- bei Wiederaufnahme des Projekts nach mehr als 14 Tagen eine Wiederaufnahmepauschale zu erheben,
- nach 30 Tagen Mitwirkungsverzug ein Sonderkündigungsrecht auszuüben.
Eine projektbedingte Pause aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berührt nicht die Fälligkeit bereits vereinbarter Vergütungen oder Pauschalen.
5.3 Abnahme & Schweigen des Kunden
Übergebene Projektstände oder finale Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen.
Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe keine Rückmeldung oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen gemäß § 640 Abs. 2 BGB, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.
5.4 Termine, Calls & Verbindlichkeit
Vereinbarte Termine (insbesondere Abstimmungs-, Strategie-, Review- oder Übergabe-Calls) sind verbindlich und Bestandteil der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden.
Pro Projekt ist eine angemessene Anzahl an Abstimmungs-Calls im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Darüberhinausgehende Termine oder zusätzlicher Abstimmungsaufwand können gesondert nach Aufwand berechnet werden.
5.5 Stornierungen & Nichterscheinen (No-Show)
Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab oder verschiebt diesen kurzfristig, ist die Auftragnehmerin berechtigt:
- eine Stornopauschale in Höhe von 120 € zu berechnen oder
- den Termin als erbrachte Leistung nach vereinbartem Stundensatz oder Pauschale abzurechnen.
Erscheint der Kunde zu einem Termin ohne vorherige Absage nicht, gilt der Termin als No-Show. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt:
- eine Ausfallpauschale in Höhe von 120 € zu berechnen oder
- den Termin vollständig als erbrachte Leistung abzurechnen.
Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder No-Shows ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt auszusetzen oder ein Sonderkündigungsrecht auszuüben.
5.6 Wiederholte Pflichtverletzungen
Wiederholte Verzögerungen, kurzfristige Absagen, Nichterscheinen zu Terminen oder ausbleibende Zuarbeiten gelten als schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten.
Diese können – unabhängig voneinander oder kumulativ – zu Projektpausen, Mehraufwand, Wiederaufnahmepauschalen oder einer außerordentlichen Kündigung führen.
6. Drittsoftware, Hosting & laufende Kosten
- Benötigte Drittsoftware, CMS-Systeme, Plugins, Themes, Hosting-, Domain- oder SaaS-Kosten trägt der Kunde selbst.
- Der Kunde wird vorab über entstehende Kosten informiert.
- Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Lizenzverlängerungen, Hosting oder Updates im Namen des Kunden durchzuführen.
- Ausfälle oder Funktionsprobleme aufgrund von Drittanbietern sind keine Mängel der Leistung der Auftragnehmerin.
- Temporäres Hosting durch die Auftragnehmerin erfolgt ohne Verfügbarkeitsgarantie.
7. Nutzungsrechte
7.1 Vor Leistungsausgleich
Nur Evaluations- bzw. vorläufige Nutzungsrechte gemäß §3 gelten.
7.2 Nach vollständiger Zahlung
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
7.3 Kein Anspruch auf Quellcode
Quellcode, Entwicklungsdateien, Layoutdateien, Rohdaten oder Projektstrukturen werden nur herausgegeben, wenn ausdrücklich vereinbart.
8. Referenzen, Portfolio & Backlink
- Die Auftragnehmerin darf das Projekt, den Namen des Kunden und dessen Logo als Referenz verwenden (Website, Social Media, Case Studies, Print, Präsentationen).
- Die Auftragnehmerin setzt standardmäßig einen dezenten Backlink („Webdesign von Jannis Seemann“) in den Footer der Website. Der Kunde kann dessen Entfernung vor Live-Schaltung verlangen.
- Ein späterer Widerruf der Referenznutzung ist nur für die Zukunft möglich.
9. Haftung & Haftungsbegrenzung (mit Deckelung)
Die Auftragnehmerin haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Netto-Gesamtvergütung. Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Retainer) ist die Haftung auf die Vergütung der letzten 12 Monate begrenzt.
Soweit die Auftragnehmerin an einem Projekt, Unternehmen oder Produkt des Kunden als Mitgesellschafter, Beteiligter oder Miteigentümer beteiligt ist, gilt die Haftungsbegrenzung entsprechend. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß § 10 bleiben unberührt.
10. Freistellung von Haftung
Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter oder freigegebener Inhalte, Aussagen, Angebote, Texte, Bilder, Videos, Tracking-Maßnahmen und sonstiger Materialien.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
– die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (z. B. UWG, Preisangaben, Werbeaussagen),
– die datenschutzrechtliche Zulässigkeit gemäß DSGVO (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen),
– den rechtmäßigen Einsatz von Tracking-, Analyse-, Marketing- und Cookie-Technologien (z. B. Consent-Management, Cookie-Banner, Drittanbieter-Tools).
Die Auftragnehmerin schuldet keine rechtliche Prüfung oder Beratung hinsichtlich der vorgenannten Aspekte. Etwaige Hinweise oder technische Umsetzungen (z. B. Cookie-Banner, Tracking-Einbindungen, Platzhalter) stellen keine Rechtsberatung dar und entbinden den Kunden nicht von seiner Verantwortung.
Der Kunde stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Abmahnungen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren.
Die technische Implementierung von Tracking- oder Analyse-Tools erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung oder Freigabe des Kunden.
11. Datenschutz (Kurzfassung)
- Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Weitergabe an Subunternehmer oder technische Dienstleister ist möglich.
- Der Kunde hat alle Rechte gemäß DSGVO (Auskunft, Löschung, Berichtigung etc.).
- Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
12. Höhere Gewalt & Nichtverfügbarkeit
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände entbinden die Auftragnehmerin für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend:
– Strom- oder Netzausfälle,
– Ausfälle von Internet-, Hosting-, Cloud- oder Drittanbieterdiensten,
– technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin,
– Krankheit, Unfall oder sonstige Arbeitsunfähigkeit der Auftragnehmerin,
– behördliche Anordnungen, gesetzliche Änderungen oder sonstige hoheitliche Maßnahmen.
In diesen Fällen verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Schadensersatzansprüche oder Haftungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Leistungsänderungen & Zusatzleistungen (Change Requests)
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs (sogenannte Change Requests), die über das ursprünglich vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, sind nicht vom Vertrag umfasst und gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere für Leistungen, die der Kunde nachträglich wünscht, die durch unklare oder verspätete Zuarbeiten erforderlich werden oder die einen zusätzlichen technischen, gestalterischen oder organisatorischen Aufwand verursachen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Change Requests vor Umsetzung gesondert zu kalkulieren und deren Durchführung von einer entsprechenden Beauftragung oder Zahlung abhängig zu machen.
14. Zahlungsfälligkeit, Zahlungsverzug & Zurückbehaltungsrecht
Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
Für den Zeitraum des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, offene Forderungen nach vorheriger Ankündigung an Dritte (z. B. Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte) zur Durchsetzung zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit sie erforderlich und gesetzlich zulässig sind.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Abläufe, Preisgestaltungen, Strategien, technische Konzepte, Tracking-Setups und Leistungskennzahlen, vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
17. Projektverzögerungen durch Dritte
Verzögerungen, Leistungshindernisse oder Mängel, die durch Dritte verursacht werden, welche nicht Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin sind, insbesondere durch Hosting-Anbieter, Agenturen, IT-Dienstleister, Marketingpartner oder sonstige vom Kunden beauftragte Dritte, stellen keine Pflichtverletzung der Auftragnehmerin dar.
In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin vorliegt.
18. Abwerbeverbot / Umgehungsschutz
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine von der Auftragnehmerin eingesetzten oder vermittelten Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beauftragen.
Dies gilt nicht, sofern ein vorheriges schriftliches Einverständnis der Auftragnehmerin vorliegt.
Für jeden schuldhaften Verstoß ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen angemessenen Schadensersatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Bulgarien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, Ansprüche nach eigener Wahl auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.